Präambel

Aufgabe der Datenverarbeitung im kirchlichen Bereich ist es, die Tätigkeit der Dienststellen und Einrichtungen des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland zu fördern.
Dabei muss gewährleistet sein, dass die oder der Einzelne durch den Umgang mit ihren oder seinen personenbezogenen Daten in ihrem oder seinem Persönlichkeitsrecht geschützt wird. Zu diesem Zweck wird die folgende Bischöfliche Verordnung erlassen:

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