Die Datenschutzaufsicht

Herzlich willkommen auf der Website der Datenschutzaufsicht des Katholischen Bistums
der Alt-Katholiken in Deutschland

Hinweis: Die Website des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken
in Deutschland
finden Sie hier: www.alt-katholisch.de/

Mit Inkrafttreten der neuen hier als PDF-Datei verfügbaren Bischöflichen Verordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland am 24. Mai 2018 wurde die

Datenschutzaufsicht des
Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland

geschaffen. Die Aufgaben, Stellung und Kompetenzen der Datenschutzaufsicht ergeben sich aus Kapitel 7 (§§ 42 bis 46) KDO. Die Leitung der Datenschutzaufsicht obliegt gemäß § 42 KDO der oder dem Bistumsdatenschutzbeauftragten.

Nach § 47 KDO hat jede betroffene Person, deren Daten von einer Stelle oder Gemeinde des Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland (inkl. der kirchlichen Körperschaften, Stiftungen, Anstalten, Werke, Einrichtungen und die sonstigen kirchlichen Rechtsträger ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform) verarbeitet werden „unbeschadet eines anderweitigen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Vorschriften dieser Verordnung oder gegen andere Datenschutzvorschriften verstößt. Die Einhaltung des Dienstweges ist dabei nicht erforderlich.“

Amtliche Bekanntmachung der KDO

Die KDO wurde veröffentlich im Amtlichen Kirchenblatt des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland, Band X Nr. 17:  2018 Nr. 1 – Bonn, 1. Juni 2018

 

 

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